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Lesezeit 3 Minuten

Bürostuhl von der Krankenkasse – ist eine Beantragung möglich?

Langes Sitzen und Rückenprobleme unterschiedlicher Art gehen heutzutage Hand in Hand. Klingt doch nur logisch, einen Bürostuhl bei der Krankenkasse zu beantragen, um langfristige Probleme zu vermeiden, oder? 

Wie das in der Praxis aussieht und welche Schritte Sie gehen müssen, um einen ergonomischen Bürostuhl zu erhalten, erfahren Sie im Folgenden. 

Wichtig: Die Übernahme durch die Krankenkasse ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt. Ein positiver Bescheid kann daher nicht garantiert werden.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse 

Arbeiten Sie in einem Angestelltenverhältnis, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen einen ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Der rechtliche Rahmen orientiert sich hierbei allerdings an einem allgemeinen Standard und jedes Bedürfnis darüber hinaus ist rechtlich nicht abgedeckt und muss somit auch nicht finanziert werden. 

Ihre Krankenkasse kommt ins Spiel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Sie müssen also nachweisen können, dass Sie einen speziellen Bürostuhl über den Standard hinaus brauchen, um … 

… eine vorhandene Behinderung auszugleichen,  
… den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder 
… einer drohenden Behinderung vorzubeugen. 

Sie können dementsprechend einen Bürostuhl bei der Krankenkasse beantragen, wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Arthritis) vorliegen. Aber auch, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung mehr wiegen als Standardstühle tragen oder eine breitere Sitzfläche benötigen, können Sie einen Bürostuhl für Übergewichtige beantragen. 

Zusatz für Arbeitnehmer: Sie sollten vor der Beantragung mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Selbst wenn dieser den Stuhl nicht zahlt, muss er absegnen, dass das Equipment im Arbeitsumfeld genutzt werden darf. 

Diese Kosten müssen Sie trotz Übernahme zahlen  

Über die gesetzlichen Zuzahlungsregelung ist definiert, dass jeder Versicherungsnehmer einen Eigenanteil beim Einlösen einer Verordnung zahlen muss. 

Dieser entspricht 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro

Ausgenommen davon sind Sie lediglich, wenn Sie von dieser Regelung befreit sind, weil die Zahlungen mit dem Überschreiten der Belastungsgrenze Ihres Lebensunterhalts einhergehen. 

Wie kann ich meine Chancen bei der Beantragung erhöhen? 

Grundsätzlich gilt: Sie stehen in der Beweislast und müssen belegen, wieso Sie eine Übernahme des Bürostuhls durch Ihre Krankenkasse für gerechtfertigt halten. 

Wenn möglich, appellieren Sie an den Versicherer, dass es auch in seinem Interesse liegt, langfristige Behandlungskosten zu vermeiden. Denn eine gesunde Körperhaltung auf einem auf Ihre Statur angepassten Bürostuhl kann im besten Fall effektiv Folgebeschwerden vermeiden. 

Sprechen Sie daher ausgiebig mit Ihrem Arzt und bitten ihn, den Grund explizit auf der Verordnung zu dokumentieren. Es sollte klar daraus hervorgehen, weshalb der beantragte Stuhl für Sie medizinisch relevant ist. 

Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung oder Einschränkung bereits Rehamaßnahmen in Anspruch genommen haben, sollten Sie die entsprechenden Berichte ebenfalls einreichen, um Ihr Argument zu untermauern. 

Sehr wichtig für die Übernahme ist, dass Sie den Bürostuhl erst beantragen und nach der (eventuellen) Zusage kaufen. 

So beantragen Sie in 5 Schritten Ihren Bürostuhl bei der Krankenkasse: 

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bei Ihrer Krankenkasse und holen alle notwendigen Informationen ein. 
  1. Besuchen Sie Ihren behandelnden (Fach-)Arzt und lassen sich eine Verordnung ausstellen, die Ihnen die Notwendigkeit attestiert. 
  1. Waren Sie wegen Ihrer Beschwerden in der Reha? Dann legen Sie den Bescheid über Ihre Entlassung bei. 
  1. Im besten Fall holen Sie einen Kostenvoranschlag für ein Ihrer Einschränkung entsprechendes Bürostuhl-Modell ein. 
  1. Reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bei der Krankenkasse ein. 

Was, wenn die Krankenkasse meinen Bürostuhl nicht übernimmt? 

Die Gründe für eine Absage können vielfältig sein und sind immer individuell zu bewerten. Sollte es dazu kommen, haben Sie ab Eingang des Ablehnungsbescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen

Bleibt auch das erfolglos und Sie fühlen sich ungerecht behandelt, können Sie sich an das Sozialgericht wenden. 

Je nach Individualfall haben Sie aber auch noch andere Möglichkeiten der Übernahme eines Bürostuhls. Erfragen Sie am besten vorab, ob Ihr Einzelfall für eine Beantragung bei den folgenden Ansprechpartnern in Frage kommt: 

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) 
  • Gesetzliche Unfallversicherung 
  • Berufsgenossenschaft 
  • Agentur für Arbeit 
  • Landeswohlfahrtsverbände 
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